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Erfahre alles rund um die praktische und theoretische Führerscheinausbildung.

Zur Führerscheinausbildung gehört neben dem praktischen Lernen auch der theoretische Teil der Ausbildung. Hierbei erlangst Du Kenntnisse zur Verkehrssicherheit. Die erlernten Kenntnisse werden in der theoretischen Prüfung abgefragt. Das Bestehen dieser theoretischen Prüfung ist Pflicht und Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen Fahrprüfung.

Pflichten der theoretischen Ausbildung

Die Mindestanzahl der Theoriestunden bei der Grundausbildung für den Führerschein in der Klasse B und A liegt bei zwölf Stunden im Grundstoff und zwei Stunden im Zusatzstoff (Klasse B) sowie vier Stunden im Zusatzstoff (Klasse A).

Grundstoff (Klasse B und A)

1.Persönliche Voraussetzungen

2.Risikofaktor Mensch

3.Rechtliche Rahmenbedingungen

4.Straßenverkehrssystem und seine Nutzung &Bahnübergänge

5.Vorfahrt und Verkehrsregelungen

6.Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

7.Teilnehmer am Straßenverkehr Besonderheiten und Verhalten

8.Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise

9.Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern &Verkehrsbeobachtung

10.Ruhender Verkehr

11.Verhalten in besonderen Situationen Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften

12.Lebenslanges Lernen


Zusatzstoff Klasse A (Pflicht)

A1. Fahrer / Beifahrer / Fahrzeug

A2. Fahrphysik / Fahrtechnik

A3. Besonderes Verhalten

A4. Besondere Schwierigkeiten / Gefahren


Zusatzstoff Klasse B (Pflicht)

B1.Technische Bedingungen

B2. Personen- und Güterbeförderung

Umweltbewusster Umgang mit Fahrzeugen Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen





 
 
 
 
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